AUKTIONSBEDINGUNGEN: Lopodunum Schmuck-Auktion

auktioniert durch: Ladenburger Spielzeugauktion GmbH
Auktionator Götz C. Seidel ( öffentl. bestellt u. vereidigt)
Lustgartenstraße 6 · 68526 Ladenburg
1. Limitpreise
Die angegebenen Limitpreise können nicht unterschritten werden. Sie stellen unseres Erachtens die untere Grenze des Marktwertes dar.

2. Aufgeld

Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 19% zzgl. 19% ges. MwSt. zu entrichten (insgesamt 22,61% aus dem Zuschlagpreis).
3. Bieterkarte
An der Kasse ist nach Vorlage Ihres Personalausweises eine Bieterkarte erhältlich. Mit ihr kann dann im Saal geboten werden. Um Mißbrauch zu vermeiden, bitten wir Sie, die Karte bis zum Verlassen des Saales bei sich zu behalten, bzw. an der Kasse zurückzugeben, wenn Sie nicht mehr bieten möchten.
4. Schriftliche Gebote / Telefonische Gebote
Anhand des nachfolgenden Formblattes können nicht persönlich anwesende Bieter ein schriftliches bzw. telefonisches Gebot abgeben. Es geht auch formlos. Die Gebote müssen 3 Tage vor der Auktion vorliegen. Fax-Nr. 06203 / 9618140. Mit Abgabe des Telefongebotes verpflichtet sich der Bieter automatisch das Limit zu bieten. Sollte der Telefonbieter zum Zeitpunkt des Aufrufes der gebotenen Position nicht erreichbar sein, wird ihm der Zuschlag zum Limit erteilt, sofern kein anderer Bieter Interesse zeigt. Bei der Eingabe schriftlicher / telefonischer Gebote kann es zu fehlerhaften Eintragungen kommen, so dass ein schriftlicher / telefonischer Bieter für einen gebotenen Artikel keinen Zuschlag erhält. Einen Schadensersatz aus diesem Grund schließen wir ausdrücklich aus.
5. Beschreibungen / Abbildungen

Die Artikel in diesem Katalog sind sorgfältig nach bestem Wissen und unter Hinzuziehung einschlägiger Literatur beschrieben. Mängel sind, soweit erkennbar, angegeben. Die Abbildungen im Katalog sind Eigentum des Auktionshauses und dürfen nur mit unserer schriftlichen Genehmigung vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Trotz modernster Technik können die Farben der Abbildungen von der tatsächlichen Farbgebung abweichen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur der Augenschein einer Besichtigung letzte Sicherheit geben kann. Reklamationen aus Gründen der Farbabweichung können nicht anerkannt werden.
6. Bezahlung und Abholung der Ware
Die Ware kann während der Auktion oder unmittelbar nach der Auktion von den Saalbietern gegen Barzahlung, Kreditkartenzahlung, bzw. beglaubigten Bankscheck abgeholt werden. Schriftliche Bieter erhalten nach Zuschlag eine Vorausrechnung und nach deren Bezahlung die Ware. Der Käufer zahlt die Versandkosten, welche sich nach Wert, Größe und Gewicht richten. Das Auktionshaus behält sich das Recht auf Portonachforderung vor.
7. Rücklose

Sofern die Einlieferer zugestimmt haben, sind nicht versteigerte Gegenstände im freihändigen Verkauf bis 4 Wochen nach der Auktion zu erwerben. Die Auktionbedingungen gelten in gleicher Weise auch für den Nachverkauf.
 

VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung erfolgt, mit Ausnahme eigener Ware, im Namen und auf Rechnung ihrer Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge d1. Die Versteigerung erfolgt, mit Ausnahme eigener Ware, im Namen und auf Rechnung ihrer Auftraggeber (Einlieferer) in der Reihenfolge des Katalogangebotes. Die Versteigerungsware ist nach dem Nummernverfahren gekennzeichnet. Der Käufer kann jederzeit die Adresse des Einlieferers, der Einlieferer die Adresse des Käufers erfahren, sofern dies begründet ist.

2. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu trennen, außerhalb der Reihenfolge zu versteigern oder zurückzuziehen sowie bestimmte Personen von der Versteigerung auszuschließen und schriftliche Gebote zurückzuweisen.

3. Die Besichtigung und Prüfung erfolgt vor der Versteigerung. Die Angabe von Ort und Zeit ist aus dem Katalog ersichtlich. Das Versteigerungsgut wird versteigert wie besichtigt. Die Gegenstände sind nach bestem Wissen und Gewissen im Katalog beschrieben. Die Katalogbeschreibung ist keine zugesicherte Eigenschaft gem. §§ 459 ff.BGB. Eine Haftung des Versteigerers für Fehler der Ware ist ausgeschlossen. Der Versteigerer ist nicht verpflichtet die Objekte auf ihre Beschaffenheit zu untersuchen, sondern kann die Angaben des Auftraggebers ohne Weiteres übernehmen. Die Ware ist in der Regel gebraucht. Auf normale Trage und Abnutzungserscheinungen wird nicht gesondert hingewiesen. Trotz Einsatz modernster Technik können Abbildungen in diesem Katalog Farbabweichungen vom Original enthalten. Eine Farbverbindlichkeit kann nicht garantiert werden. Die Abbildungen sind nicht maßstabsgetreu, teils stark vergrößert oder verkleinert. Eigene Bewertungen erfolgen bei gefassten Steinen unter dem üblichen Vorbehalt der eingeschränkten Bestimmungsmöglichkeiten. Bei gebrauchten und antiken Uhren wird keine Garantie (außer ausdrücklich vermerkt) für Gangdauer und Ganggenauigkeit gegeben, da diese als Antiquitäten und nicht als Zeitmesser angeboten werden.

4. Schriftliche Gebote müssen spätestens drei Tage vor der Versteigerung vorliegen. Unbekannte Bieter kann der Versteigerer - soweit keine Sicherheiten vorliegen - zurückweisen. Die Mindeststeigerung beträgt bis 100,- Euro 5,- Euro, bis 1000,- Euro 10,- Euro und ab 1000,- Euro 100,- Euro. Der Versteigerer kann andere Steigerungsraten zulassen oder festsetzen. Die im Katalog genannten Preise sind Mindestpreise. (Untergebote können nicht berücksichtigt werden). Für Eingabefehler kann keine Haftung übernommen werden, da bei handschriftlichen Geboten Irrtümer entstehen können, insbesondere bei kurzfristig abgegebenen Vorgeboten.

5. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Einwendungen sind sofort geltend zu machen; in diesem Fall erfolgt ein erneuter Aufruf. bei mehreren gleich hohen Geboten entscheidet das Los über den Zuschlag. mit dem Zuschlag kommt zwischen dem Einlieferer, der durch den Versteigerer vertreten wird, und dem Bieter, dem der Zuschlag erteilt worden ist, ein Kaufvertrag zustande.

6. Der Zuschlag verpflichtet zu Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr bezüglich der versteigerten Sache unmittelbar auf den Erwerber über. Es ist Sache des Käufers, sich gegen die Risiken von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der betreffenden Objekte durch Abschluss einer Versicherung zu schützen.

7. Das Eigentum verbleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung beim Einlieferer bzw. Verkäufer. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht erst danach. Bis zur Bezahlung und Eigentumsübergabe erfolgt die Verwahrung auf Kosten und Gefahr des Erwerbers.

8. Anwesende Bieter haben am Tag der Versteigerung dem Versteigerer oder einem Bevollmächtigten den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer bar oder per Euroscheckkarte mit Pin zu zahlen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Fernbieter erhalten eine Rechnung über den mit Zuschlag fälligen Zuschlagpreis, Aufgeld und Umsatzsteuer, die sie innerhalb der dort genannten Frist zu begleichen haben. Der Versand erfolgt nach Erhalt der Zahlung und zu Lasen des Erwerbers. Die Kosten für Porto, Versicherung und Verpackung betragen:

Für Schmuck bis Rechnungsbetrag

1000,- € 15,- € + 19% MwSt.

2500,- € 20,- € + 19% MwSt.

5000,- € 40,- € + 19% MwSt.

Über 5000,- €, Sondergrößen und Ausland auf Anfrage. Besteck, Tisch- und Großuhren nach Aufwand

Pakete in Nicht Eu-Länder bei Rechnungsbetrag ab 1000,- € zusätzlich min. 50,00 € für Zolldokumente.

9. Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld in Höhe von 19 % zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (19 %) erhoben (insgesamt 22,61 %). Die auf die Provision und Nebenkosten anfallende Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungserstellung während der Auktion bedarf der sofortigen Nachprüfung wegen Überlastung. Geldkosten gehen zu Lasten des Bieters.

10. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen möglichst sofort, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen nach der Auktion beim Versteigerer eingegangen sein, zu Weiterleitung an den Einlieferer.

11. Gerät der Erwerber in Zahlungsverzug, so hat er Verzugszinsen zu 1,5 % je angefangenen Monat zu erstatten. Dem Erwerber bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden nicht entstanden oder geringer ist als vorstehende Pauschale. Nach Fristsetzung mit Ablehnungsanordnung verliert er jegliche Rechte aus dem Zuschlag, die Gegenstände werden auf seine Kosten verwertet, er haftet für den Ausfall und hat keinen Anspruch auf den Mehrerlös. Der Auktionator ist berechtigt einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des Zuschlagpreises pauschal zu verlangen (wegen entgangener Einlieferer- und Käuferprovision), der Nachweis erhöhter Aufwendungen bleibt vorbehalten, dem Ersteigerer bleibt der Nachweis verminderten Aufwandes unbenommen.

12. Der Versteigerer ist berechtigt, die Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und / oder Nebenleistungen in fremden Namen einzuziehen oder einzuklagen.

13. Schadensersatzansprüche gegen den Versteigerer, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung sowie die Haftung für Schaden, die durch die ersteigerte Ware entstehen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Handeln hervorgerufen worden ist.

14. Vorstehende Bedingungen gelten auch für den Nachverkauf.

15. Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden. Der Versteigerer übt in allen Räumlichkeiten der Versteigerung das Hausrecht aus und behält sich vor, Personen ohne Angabe von Gründen von der Besichtigung oder Versteigerung auszuschließen.

16. Die veräußerlichen und vererbbaren Verwertungs-, Nutzungs- und Urheberrechte an den Abbildungen in diesem Katalog stehen ausschließlich dem Auktionator und dem Eigentümer der Versteigerungsgegenstände zum Zeitpunkt der Katalogveröffentlichung zu. Sie gehen mit dem Erwerb im Rahmen der Auktion, der dieser Katalog zugrunde liegt, nicht auf den Erwerber über. Das Recht an diesen Abbildungen beinhaltet ausdrücklich die Vervielfältigung und Veröffentlichung sowie die Wahrnehmung aller Neben- und Folgerechte. Der Erwerber im Rahmen der Auktion verzichtet auf jegliche Rechte an diesen Abbildungen.

17. Die Abgabe eines mündlichen oder schriftlichen Gebotes bedeutet die Annahme dieser Versteigerungsbedingungen.

18. Erfüllungsort ist für beide der Sitz des Auktionshauses (Ladenburg).

19. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.

20. Bei Unstimmigkeiten gilt immer der deutsche Versteigerungstext. Die in diesem Katalog und auf der Internetseite enthaltenen Abbildungen sind unser Eigentum. Vervielfältigung und Zweitverwertung bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

21. Ein Versand von Artikeln mit Elfenbein, Koralle oder Schildpatt ist in nicht EU-Länder leider nicht möglich.

Sollten versehentlich die Nummern von Bild und Text abweichen, gilt immer die Nummer des Textes.
 



Wichtiger Hinweis zum Geldwäschegesetz:

Bei Barzahlungen ab 2.000 € oder bei der Ersteigerung von Kunstgegenständen ab 10.000 € Gesamtwert benötigen wir Ihren Personalausweis/Reisepass zur Identifikation und fertigen zur Dokumentation eine Kopie hiervon an. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis vorzulegen. Der Erwerber, bzw. an dem Erwerb Interessierte, versichern, dass die von ihnen zu diesem Zweck vorgelegten Legitimationspapiere und erteilten Auskünfte zutreffend sind und er, bzw. der von ihm Vertretene „wirtschaftlich Berechtigter“ nach § 3 GwG ist.